Wen die Verordnung betrifft
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen — nicht nur für die, die sie entwickeln. Ein Betrieb, der mit KI E-Mails formuliert, Bewertungen beantwortet oder Nachfrageprognosen erstellt, ist ein „Betreiber" im Sinne der Verordnung. Auch Schweizer Betriebe sind betroffen, sobald sie Gäste im EU-Raum ansprechen oder Tools von EU-Anbietern nutzen.
Die zwei Pflichten, die zählen
- KI-Kompetenz (Art. 4), seit Februar 2025: Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, müssen nachweislich geschult sein — angemessen zu ihrer Rolle und den eingesetzten Tools.
- Transparenz (Art. 50), ab August 2026: Wo Gäste mit KI interagieren — etwa mit einem Chatbot — muss das klar erkennbar sein.
Was das konkret für deinen Betrieb heisst
Niemand muss Juristin oder Entwickler werden. Verlangt ist ein angemessenes Niveau: Das Team weiss, was die eingesetzten Tools können, wo ihre Grenzen liegen und welche Daten nicht hineingehören. Genau dafür ist das SMART AI Programm gebaut — die Schulung dokumentiert jeden Abschluss, und das persönliche Zertifikat dient als Nachweis.
Drei Schritte für den Start
- Inventar machen: Welche KI-Tools sind im Haus im Einsatz — offiziell und inoffiziell?
- Team schulen: Alle, die damit arbeiten, auf ein gemeinsames, dokumentiertes Niveau bringen.
- Transparenz vorbereiten: Prüfen, wo Gäste direkt mit KI interagieren, und die Kennzeichnung planen.
Unsicher, wo dein Betrieb steht?
Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, was der AI Act für dein Haus bedeutet.