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EU AI Act: Was Gastgeber jetzt wissen müssen

Die EU-KI-Verordnung ist in Kraft — und sie betrifft nicht nur Tech-Konzerne. Wer im Betrieb ChatGPT, Übersetzungstools oder KI-gestützte Gästekommunikation nutzt, hat Pflichten. Die gute Nachricht: Sie sind machbar.

Wen die Verordnung betrifft

Die EU-KI-Verordnung (AI Act) gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen — nicht nur für die, die sie entwickeln. Ein Betrieb, der mit KI E-Mails formuliert, Bewertungen beantwortet oder Nachfrageprognosen erstellt, ist ein „Betreiber" im Sinne der Verordnung. Auch Schweizer Betriebe sind betroffen, sobald sie Gäste im EU-Raum ansprechen oder Tools von EU-Anbietern nutzen.

Die zwei Pflichten, die zählen

  • KI-Kompetenz (Art. 4), seit Februar 2025: Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, müssen nachweislich geschult sein — angemessen zu ihrer Rolle und den eingesetzten Tools.
  • Transparenz (Art. 50), ab August 2026: Wo Gäste mit KI interagieren — etwa mit einem Chatbot — muss das klar erkennbar sein.
Schulung ist keine Kür mehr, sondern Pflicht: Der AI Act verlangt nachweisbare KI-Kompetenz von jedem Team, das KI nutzt.

Was das konkret für deinen Betrieb heisst

Niemand muss Juristin oder Entwickler werden. Verlangt ist ein angemessenes Niveau: Das Team weiss, was die eingesetzten Tools können, wo ihre Grenzen liegen und welche Daten nicht hineingehören. Genau dafür ist das SMART AI Programm gebaut — die Schulung dokumentiert jeden Abschluss, und das persönliche Zertifikat dient als Nachweis.

Drei Schritte für den Start

  • Inventar machen: Welche KI-Tools sind im Haus im Einsatz — offiziell und inoffiziell?
  • Team schulen: Alle, die damit arbeiten, auf ein gemeinsames, dokumentiertes Niveau bringen.
  • Transparenz vorbereiten: Prüfen, wo Gäste direkt mit KI interagieren, und die Kennzeichnung planen.

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